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Ekaterina Faltin Oscar Domenico Maestroni E-Mail: siehe unter "Prüfungsausschüsse und Vorsitzende" |
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Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung von Anfragen momentan mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. Aus aktuellem Anlass infolge der Corona-Pandemie ist das Büro der Prüfungsausschüsse bis auf Weiteres nicht mehr persönlich oder telefonisch für Sie erreichbar. Beratungen und die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgen bis auf Weiteres nur per E-Mail über die Kontaktadresse des jeweiligen Prüfungsausschusses. Bitte nutzen Sie für die E-Mail-Kommunikation mit uns Ihre TU-E-Mailadresse. CORONAVIRUS: WICHTIGE INFORMATIONEN Das Referat Prüfungen informiert über wichtige Hinweise zu Prüfungen, Fristen, Abschlussarbeiten u.v.m. im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert. Bitte beachten Sie auch die Webseite des Krisenstabs und zum Studium allgemein. Vielen Dank für die Beachtung. |
Bei E-Mail-Anfragen bitten wir Sie um folgende Angaben:
Schriftliche Anträge können jederzeit in die Briefkästen MAR 6-2 eingeworfen werden, die sich links in der Halle neben der Pförtnerloge oder im 6. Stock gegenüber dem Raum 6.023 befinden. Bitte beachten Sie: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden! Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen von Formularen benötigen, wenden Sie sich bitte ggf. an die Studienfachberatung. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen mit ausreichend Vorlaufzeit beim Prüfungsausschuss ein. In der Regel werden die Anträge nur einmal pro Woche der/dem PA-Vorsitzenden zur Unterschrift vorgelegt. |
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss befasst sich mit allen Prüfungsfragen, nicht mit Studienberatung.
Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
- Anerkennung von anderweitig erbrachten Leistungen
- BAföG-Bescheinigungen nach § 48
- Entscheidung über Anträge von Fristverlängerungen
- Ausnahmen vom Modulkatalog/Fächerkatalog (wenn in der StuPO vorgesehen)
- Bestellung von Prüfern
Noch mehr Aufgaben finden Sie hier.
Die o.g. Aufgaben werden i. d. R. durch den Ausschussvorsitzenden wahrgenommen.
Anträge sind ausschließlich an das Büro des Prüfungsausschusses zu richten und nicht an die einzelnen Mitgliedern.
Informationen über die Mitglieder und die Sitzungstermine finden Sie hier.