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Analog- und Digitalelektronik (StuPO 2014)
Beschluss vom 26.11.2014
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik beschließt die Äquivalenz
für das Modul „Analog- und Digitalelektronik“ bei einem Wechsel
von der alten zur neuen Studien- und Prüfungsordnung für den
Studiengang Elektrotechnik B. Sc.:
Bei bestandener Prüfung des
Moduls Analog- und Digitalelektronik
(6LP) besteht für die Kataloge
Elektrische Energietechnik (Katalog B) oder Elektronik und
Informationstechnik (Katalog B) eine Äquivalenz zum Modul Elektronik
(6LP).
Bei bestandener Prüfung der Module Analog- und Digitalelektronik
(6LP) und
Ausgewählte Kapitel aus
Mikroprozessortechnik und Elektronik (3 LP) besteht für den Katalog
Elektronik und Informationstechnik (Katalog A) eine Äquivalenz zum
Modul Elektronik mit Praktikum (9 LP).
Bei bestandener Modulprüfung der Module Analog- und
Digitalelektronik (6 LP) und Projekt Elektronik (9
LP) besteht für den Katalog Elektronik und
Informationstechnik (Katalog A) eine Äquivalenz zum Modul Elektronik
mit Praktikum (9 LP)
sowie für den Katalog
Elektronik und Informationstechnik (Katalog B) bzw. Katalog
Automatisierungstechnik (Katalog B) eine Äquivalenz zum Modul Modul
Projekt Elektronik (6 LP).
Das Modul“ Analog- und Digitalelektronik“ kann nur für eine
der Äquivalenzmöglichkeiten herangezogen werden.
Wird die
Äquivalenzreglung zum Modul „Elektronik“ gewählt, kann das Modul
„Elektronik“ nach Bestehen des fehlenden Praktikums in das Modul
„Elektronik mit Praktikum“ umgewandelt werden.
Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit
Beschluss PA ET 04/21.07.2016
Der Prüfungsausschuss beschließt, dass Nachweise von Erkrankungen während der Bearbeitung einer Abschlussarbeit nur bis max. 2 Mal zu einer automatischen entsprechenden Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit führt.
Weitere Verlängerungen der Bearbeitungszeit durch Erkrankung werden dann vom Prüfungsausschuss bzw. durch den Vorsitzenden entschieden; über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit inkl. Nachweis.
Die Beantragung einer 4. Verlängerung ist nur unter Vorlage eines amtsärztlichen Attest möglich(§ 50 StuPO).
Betriebspraktikum (StuPO 2015)
Beschluss vom 01.12.2015
Der Prüfungsausschuss für Elektrotechnik beschließt, dass Studierende ein noch nicht in das Studium eingebrachtes Betriebspraktikum mit 6 LP angerechnet bekommen (durch Praktikumsobmann bestätigt) und dann noch ein Modul mit 6 LP aus einem Studiengebiet der Fakultät IV erbringen.
Diese Regelung gilt nur für Absolventen des Studienganges Elektrotechnik der TU Berlin, die im Bachelor von der StuPO 2013 in die StuPO 2014 gewechselt sind und das Betriebspraktikum im Bachelor nicht eingebracht haben (z. B. als Zusatzmodul).
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier [1]
Einbringung von Modulen aus der StuPO 2015
Beschluss vom 18.11.2015
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik beschließt, dass Module, die im Master ET nach der StuPO 2015 studiert werden können, im Einzelfall auf Antrag auch im Studiengang Master ET StuPO 2013 angerechnet werden können.
Es soll nicht grundsätzlich eine Verstetigung der Zuordnung durch den FKR erfolgen.
Büro der Prüfungsausschüsse
Sekr. MAR 6-2Raum MAR 6.023
Marchstraße 23
10587 Berlin
Anfragen und Beratung
bis auf Weiteres nur
per E-Mail.
mente/Pruefungsausschuss_TI/ET_-_Antrag_auf_Ersetzung_d
es_Betriebspraktikum_durch_WP-Module__6LP_.pdf