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Analog- und Digitalelektronik (StuPO 2014)
Beschluss vom 26.11.2014
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik beschließt die Äquivalenz für das Modul „Analog- und Digitalelektronik“ bei einem Wechsel von der alten zur neuen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik B. Sc.:
Bei bestandener Prüfung des Moduls Analog- und Digitalelektronik (6LP) besteht für die Kataloge Elektrische Energietechnik (Katalog B) oder Elektronik und Informationstechnik (Katalog B) eine Äquivalenz zum Modul Elektronik (6LP).
Bei bestandener Prüfung der Module Analog- und Digitalelektronik (6LP) und
Ausgewählte Kapitel aus Mikroprozessortechnik und Elektronik (3 LP) besteht für den Katalog Elektronik und Informationstechnik (Katalog A) eine Äquivalenz zum Modul Elektronik mit Praktikum (9 LP).
Bei bestandener Modulprüfung der Module Analog- und Digitalelektronik (6 LP) und Projekt Elektronik (9 LP) besteht für den Katalog Elektronik und Informationstechnik (Katalog A) eine Äquivalenz zum Modul Elektronik mit Praktikum (9 LP)
sowie für den Katalog Elektronik und Informationstechnik (Katalog B) bzw. Katalog Automatisierungstechnik (Katalog B) eine Äquivalenz zum Modul Modul Projekt Elektronik (6 LP).
Das Modul“ Analog- und Digitalelektronik“ kann nur für eine der Äquivalenzmöglichkeiten herangezogen werden.
Wird die Äquivalenzreglung zum Modul „Elektronik“ gewählt, kann das Modul „Elektronik“ nach Bestehen des fehlenden Praktikums in das Modul „Elektronik mit Praktikum“ umgewandelt werden.
Erkrankung während der Bearbeitung der Abschlussarbeit
Beschluss PA ET 04/21.07.2016
Der Prüfungsausschuss beschließt, dass Nachweise von Erkrankungen während der Bearbeitung einer Abschlussarbeit nur bis max. 2 Mal zu einer automatischen entsprechenden Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit führt.
Weitere Verlängerungen der Bearbeitungszeit durch Erkrankung werden dann vom Prüfungsausschuss bzw. durch den Vorsitzenden entschieden; über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit inkl. Nachweis.
Die Beantragung einer 4. Verlängerung ist nur unter Vorlage eines amtsärztlichen Attest möglich(§ 50 StuPO).
Betriebspraktikum (StuPO 2015)
Beschluss vom 01.12.2015
Der Prüfungsausschuss für Elektrotechnik beschließt, dass Studierende ein noch nicht in das Studium eingebrachtes Betriebspraktikum mit 6 LP angerechnet bekommen (durch Praktikumsobmann bestätigt) und dann noch ein Modul mit 6 LP aus einem Studiengebiet der Fakultät IV erbringen.
Diese Regelung gilt nur für Absolventen des Studienganges Elektrotechnik der TU Berlin, die im Bachelor von der StuPO 2013 in die StuPO 2014 gewechselt sind und das Betriebspraktikum im Bachelor nicht eingebracht haben (z. B. als Zusatzmodul).
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier
Einbringung von Modulen aus der StuPO 2015
Beschluss vom 18.11.2015
Der Prüfungsausschuss Elektrotechnik beschließt, dass Module, die im Master ET nach der StuPO 2015 studiert werden können, im Einzelfall auf Antrag auch im Studiengang Master ET StuPO 2013 angerechnet werden können.
Es soll nicht grundsätzlich eine Verstetigung der Zuordnung durch den FKR erfolgen.