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Auslaufen der Studien- und Prüfungsordnung
Mit Ablauf des Wintersemesters 2017/2018 läuft die Studien- und Prüfungsordnung 2013 endgültig aus.
Studierende, die bis zum 31.03.2018 das Studium nach dieser Ordnung nicht abgeschlossen haben (Prüfungsleistungen bis zum 14.04.2018 werden berücksichtigt) werden bei Fortsetzung des Studienganges automatisch in die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) 2015 überführt.
Da es in dieser StuPO einen weiteren Studienschwerpunkt zur Auswahl gibt, muss mitgeteilt werden, welchem Studienschwerpunkt bereits vorhandene Prüfungsleistungen zugeordnet werden sollen.
Die entsprechende Mitteilung hierfür finden Sie hier
Bisher erbrachte Prüfungsleistungen werden entsprechend zugeordnet.
Äquivalenzregelung inkl. Beschluss
Die Prüfungsleistungen werden innerhalb der verschiedenen Bereiche (Pflicht, Wahlpflicht und Wahl) chronologisch zugeordnet. Können einzelne Prüfungsleistungen nicht zugeordnet werden, da der entsprechende Bereich vollständig erfüllt wurde, so werden diese Prüfungsleistungen nach Möglichkeit dem Wahlbereich zugeordnet, oder wenn dieser auch erfüllt wurde, als Zusatzmodul ausgewiesen.
Angemeldete Modulprüfungen werden ebenfalls übernommen.
Die Zuordnung der Prüfungsleistungen erfolgt zu Beginn des Sommersemester 2018 durch den Prüfungsausschuss. Hierfür ist die Mitteilung des Studienschwerpunktes notwendig.
Der Antrag sollte bis spätestens 15.04.2018 beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.