Inhalt des Dokuments
Zulassungsbeschänkung ab WS 2020/21
Bitte beachten Sie, dass ab WS 2020/21 eine Zulassungsbeschränkung für diesen Masterstudiengang besteht.
Hinweis zum Modul Elektrische Antriebe
Bitte beachten Sie folgende vom Prüfungsausschuss beschlossene Äquivalenzregelung:
Der Prüfungsausschuss beschließt die Äquivalenz zwischen den Modulen Elektrische Antriebe und Elektrische Maschinen für den Masterstudiengang Automotive Systems (StuPO 2017).
Das bedeutet: Studierende, die nach dieser Studien- und Prüfungsordnung studieren, haben die Möglichkeit, das Modul Elektrische Maschinen (Turnus: SoSe) äquivalent zum Modul Elektrische Antriebe (Turnus: SoSe) zu absolvieren.
Hinweis: Wenn von dieser Äquivalenzregelung Gebrauch gemacht wird, muss die Prüfungsanmeldung dennoch für das laut StuPO zu absolvierende Pflichtmodul Elektrische Antriebe erfolgen! (Auch wenn in Wirklichkeit das Modul Elektrische Maschinen besucht wird.)
Hinweis zu den Studienverlaufsplänen: Turnuswechsel eines Moduls
Bitte beachten Sie, dass abweichend von der im TU-Amtsblatt veröffentlichten Version der Studienverlaufspläne, das Modul Software Engineering eingebetteter Systeme im Wintersemester angeboten wird. Die entsprechend aktualisierten Studienverläufspläne finden Sie hier.