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Sprachnachweise für Masterstudiengänge der Fakultät IV
Als Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge an der Fakultät IV müssen Sie Englischkenntnisse der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; Common European Framework of Reference for Languages, CEFR) nachweisen (Ausnahme: Computational Neuroscience). Für die Niveaustufe B2 werden die in der Tabelle angegebenen Mindestwerte vorausgesetzt.
Für den Masterstudiengang Automotive Systems müssen ab dem WS 2017/18 im Rahmen des Zugangsverfahrens keine Englischkenntnisse mehr nachgewiesen werden.
Stand: 15.09.2019
Nachweis | Qualifikation |
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TOEFL® iBT internetbasiert | ≥ 87 Punkte |
TOEFL® ITP paperbased | ≥ 543 Punkte |
FCE First Cambridge Certificate of English | mindestens B (A besser als B besser als C) |
IELTS Academic – International English Language Testing System | ≥ 6,5 Punkte |
DAAD konformes Sprachgutachten der ZEMS der TU Berlin oder einer Spracheinrichtung unter wissenschaftlicher Leitung einer anderen deutschen Hochschule 1 | alle Kompetenzbereiche mindestens eindeutig mit B2 oder besser markiert |
TU Berlin ZEMS Sprachkurs | Unterrichtsniveau mindestens B2 und erfolgreicher Abschluss der LV mit ECTS-Nachweis |
Bachelorstudium in englischer Sprache in einem englischsprachigen Land gemäß Abschnitt "Muttersprache Englisch" | erfolgreich abgeschlossen an einer anerkannten Universität |
Abitur einer deutschen Schule zur Allgemeinen Hochschulreife | Grund- oder Leistungskurs erste oder zweite Fremdsprache Englisch mindestens 6 Jahre belegt und mindestens 11 Punkte bzw. Note 2,0 als Durchschnitt aus den letzten vier Schulhalbjahren der Oberstufe oder explizite Bestätigung auf dem Abiturzeugnis, dass das erreichte Englischniveau mindestens B2 entspricht. |
Muttersprache Englisch | Definition Muttersprache: Ausweisdokument aus einem englischsprachigen Land und Amtssprache eindeutig Englisch Gilt derzeit für Antigua & Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Cook Islands, Dominica, Grenada, Guyana, Irland, Jamaika, Kanada, Neuseeland, Philippinen, Saint Kitts & Nevis, Saint Vincent, Singapur, Trinidad & Tobago, Vereinigtes Königreich (Großbritannien und Nordirland), Vereinigte Staaten von Amerika |
1 ZEMS = Zentraleinrichtung Moderne Sprachen an der TU Berlin. Sprachnachweise der Sprach- und Kulturbörse (SKB) der TU Berlin werden nicht anerkannt, auch wenn hierzu das DAAD-Formular verwendet wurde. Der Sprachstandfeststellungstest onSET Englisch wird ebenfalls nicht anerkannt, auch wenn er an der ZEMS absolviert wurde. |
Bei Fragen rund um die Anerkennung von Sprachnachweisen und Masterbewerbungen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsausschüsse der Fakultät IV.