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Nachweis der Englischkenntnisse auf B2 Niveau (GER)
Ab dem Wintersemester 2016/17 muss der Sprachnachweis bereits zur Bewerbung vorliegen. Bewerber/innen für das Masterstudium, die bei der Bewerbung die sprachlichen Zugangsvoraussetzungen nicht durch einen entsprechenden Nachweis erfüllen, werden nicht am Zulassungsverfahren beteiligt.
Eine Einreichung zur Immatrikulation ist somit nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur die vom zuständigen Prüfungsausschuss beschlossenen Nachweise anerkannt werden. Als Äquivalente werden folgende anerkannt: hier