Inhalt des Dokuments
Gesetze, Richtlinien und Ordnungen sind wesentliche Arbeitsgrundlage der Frauenbeauftragten der Fakultät IV. Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bestimmt maßgeblich ihre Aufgaben, sowie ihre Rechte und Pflichten (z.B. Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Kommissionen). Weitere Grundlage ihrer Arbeit bildet das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das bei gleicher Qualifizierung die Bevorzugung von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, verlangt (§ 8 Abs. 1 LGG).
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