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Portfolioprüfungen
Mit der Einführung der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (AllgStuPO) ist neben der mündlichen und schriftlichen Prüfung auch die Prüfungsform Portfolioprüfung vorgesehen. Für die Definition von Portfolioprüfungen insbesondere in den Modulbeschreibungen hat die Ausbildungskommission und der Fakultätsrat eine Vorgabe für alle Module der Fakultät IV beschlossen. Auf dieser Seite befinden sich die dazugehörigen Dokumente sowie Ausführungsbestimmungen.
Vorgabe zur Definition von Portfolioprüfungen |
Allgemeine Studien und Prüfungsordnung (Lesefassung) |