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Hinweise zu Prüfungsanmeldungen
1. Prüfungsanmeldungen (B&M-Studiengänge)
die Allg. Prüfungsordnung der Fakultät IV sah vor, dass sich die Studierenden der Bachelor- und Master-Studiengänge zur Prüfung in den Veranstaltersekretariaten anmelden können. Für die gesamte TU ist inzwischen eine Allg. PO gültig, die die anderen Prüfungsordnungen - sofern sie ihr widersprechen - außer Kraft setzt. Dieses für die Studiernden angenehmere Anmeldeverfahren ist in der AllgPO der TU (leider) nicht mehr vorgesehen. Die Fakultät IV hatte noch erreichen können, dass die Regelung der Anmeldung im Prüfungsamt bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.09) in Kraft blieb. Diese Regelung wurde leider nicht verlängert, so dass
ab sofort alle Prüfungen, die nicht elektronische angemeldet werden können, im Prüfungsamt angemeldet werden müssen.
Entsprechende Anmeldeformulare werden dort vorgehalten. Außerdem muss ein Zusatzformular ausgefüllt werden mit den Modulbestandteilen. Dieses Formular kann in doc (DOC, 36,0 KB)- oder pdf (PDF, 25,9 KB)-Format geladen werden.
2. Krankmeldungen
Wichtiger Hinweis für Krankmeldungen von Modulen mit der Prüfungsform: Prüfungsäquivalente Studienleistungen. Können Studierende aus Krankheitsgründen an einer prüfungsäquivalenten Studienleistung nicht teilnehmen und geben ihre Krankmeldung im Prüfungsamt ab, haben sich damit endgültig für diese Modul-Prüfung abgemeldet. Studierende, die das nicht beabsichtigen, melden sich in derartigen Fällen beim Modulverantwortlichen und versuchen, einen Wiederholungstermin der verpassten Teilprüfung zu vereinbaren, wenn das von der Veranstalterseite möglich gemacht werden kann. Ein Anspruch auf einen Wiederholungstermin kann nicht eingefordert werden.
Anwendung
In vielen Modulen werden die Prüfungen in der Form Prüfungsäquivalenter Studienleistungen durchgeführt. Zu dieser Form der Modulprüfung meldet man sich bereits in den ersten Vorlesungswochen elektronisch oder im Prüfungsamt (s.o.) an. In der Vorlesungszeit werden dann die ersten Studienleistungen erbracht. In vielen Fällen wird nach Ende der Vorlesungszeit zum Ferienbeginn die erste Möglichkeit geboten, das Modul durch eine schriftliche Teilleistung abzuschließen. Studierende, die den ersten Termin - aus welchen Gründen auch immer - nicht wahrnehmen können, können ohne Neuanmeldung (sie sind ja zur Modulprüfung noch angemeldet) den 2. angebotenen Termin der schriftlichen Teilprüfung am Ferienende wahrnehmen.
3. Bedeutung des 2. Termins bei Modulprüfungen mit nur einer schriftlichen Leistungskontrolle und elektronischer Prüfungsanmeldung
Studierende, die bereits nach dem 1. Termin der schriftlichen Leistungskontrolle die Modulprüfung nicht bestanden haben, wird in einem engen Zeitfenster kurz nach dem 1. Termin, die Möglichkeit zu einer elektronischen Neuanmeldung für die Modulprüfung für die Teilnahme zum 2. Termin geboten. Für diese Studierenden ist dann der 2. Termin bereits die 1. Wiederholungsprüfung.
Achtung: die Prüfe/innen dürfen in QISPOS deswegen nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus dem 1. Termin nur die Studierenden an das Prüfungsamt melden, die durchgefallen sind, alle anderen bleiben für den 2. Termin gemeldet.
