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Zuständigkeiten
Diese Seite und die zugehörigen Seiten sollen Ihnen beim Stellen von Anträgen an den PA Informatik behilflich sein. Sie finden hier Erläuterungen, Musteranträge und Formulare. Anträge an den Prüfungsausschuss werden in den allermeisten Fällen vom Vorsitzenden erledigt. Sind Sie mit seinem Bescheid nicht zufrieden, so haben Sie das Recht, einen Entscheid des Prüfungsausschusses zu verlangen. Anträge sind erforderlich, wenn Sie eines von den folgenden Dingen brauchen:
- Anerkennung von anderweitig erbrachten Studienleistungen, insbesondere bei Studienwechsel.
- Verlängerung der Frist für Anmeldung zu Prüfungen und des Zeitraums für Wiederholungsprüfungen.
- Zulassung zu Prüfungen im Fach Informatik-Basis ohne abgeschlossene Diplom-Vorprüfung. Antragsformular (doc-Version), (pdf-Version),
- Genehmigung eines (nicht empfohlenen) Nebenfaches und Genehmigung von Ausnahmen für ein empfohlenes Nebenfach.
- Einordnung von Lehrveranstaltungen des Wahlfachs innerhalb oder außerhalb der Informatik.
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Diplomarbeit.
- Eignungsbescheinigung für BAFöG
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Verena SalomoRaum MAR 6.023
314-73400
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